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Begegnungsstätte Afacan
Anträge auf Förderung können nur bei der jeweiligen Arbeitsgruppe gestellt werden. Jede Arbeitsgruppe verfügt über einen eigenen Etat, entscheidet nach eigenen Kriterien und hat eigene Richtlinien und Vergabeformen (siehe AGs). In der Regel übernimmt ein Mitglied der Arbeitsgruppe die Bearbeitung, wendet sich bei Rückfragen an die AntragstellerInnen und gibt eine Beschlussempfehlung ab.
Die Arbeitsgruppen treffen sich alle vier bis sechs Wochen. Es kann daher durchaus acht bis zehn Wochen dauern, bis eine Entscheidung gefällt wird. Die Struktur und Arbeitsweise unserer Stiftung führen leider zu längeren Bearbeitungszeiten.
Grundsätzlich gilt für alle Anträge:
Wir fördern nur einzelne, in sich geschlossene Projekte, eine institutionelle Dauerförderung ist ebenso wenig möglich wie die Gewährung von Einzelfallhilfen (Stipendien, individuelle Notlagen usw.).
Ein Antrag sollte vor Beginn des Projekts gestellt werden. Wir können Projekte voll oder anteilig finanzieren. Es können Sachmittel oder projektgebundene Personalmittel beantragt werden.
Anträge können laufend gestellt werden. Es gibt keine festgelegten Fördersätze, die AGs verteilen eher kleinere Summen um, selten mehr als 10.000 € für ein Projekt.
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