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Antragstellung
   
   

Antrag stellen


Anträge auf Förderung können nur bei der jeweiligen Arbeitsgruppe gestellt werden. Jede Arbeitsgruppe verfügt über einen eigenen Etat, entscheidet nach eigenen Kriterien und hat eigene Richtlinien und Vergabeformen (siehe AGs). In der Regel übernimmt ein Mitglied der Arbeitsgruppe die Bearbeitung, wendet sich bei Rückfragen an die AntragstellerInnen und gibt eine Beschlussempfehlung ab.

Die Arbeitsgruppen treffen sich alle vier bis sechs Wochen. Es kann daher durchaus acht bis zehn Wochen dauern, bis eine Entscheidung gefällt wird. Die Struktur und Arbeitsweise unserer Stiftung führen leider zu längeren Bearbeitungszeiten.

Grundsätzlich gilt für alle Anträge:

Wir fördern nur einzelne, in sich geschlossene Projekte, eine institutionelle Dauerförderung ist ebenso wenig möglich wie die Gewährung von Einzelfallhilfen (Stipendien, individuelle Notlagen usw.).

Ein Antrag sollte vor Beginn des Projekts gestellt werden. Wir können Projekte voll oder anteilig finanzieren. Es können Sachmittel oder projektgebundene Personalmittel beantragt werden.

Anträge können laufend gestellt werden. Es gibt keine festgelegten Fördersätze, die AGs verteilen eher kleinere Summen um, selten mehr als 10.000 € für ein Projekt.


Eine Förderung ist möglich als:


  • projektgebundene Spende an einen als gemeinnützig anerkannten Verein gegen eine abzugsfähige Spendenbescheinigung
  • Zuschuss für das beantragte Projekt
  • Eigenprojekt, wobei das Projekt im Namen und im Auftrag der Stiftung durchgeführt wird



Die Form der Anträge


Vorgefertigte Antragsformulare hat nur die AG Frauen.
Anträge für die anderen AGs können formlos gestellt werden, müssen aber folgende Informationen enthalten:

  • AntragstellerIn: Name, Adresse, Mailadresse
  • Selbstdarstellung des Projektträgers (Art der Gruppe, des Vereins, Aktivitäten, Zielsetzung etc.)
  • Projektbeschreibung (Ziele, Zielgruppen, Vorgehen, Zeitplan)
  • Kostenkalkulation (alle geplanten Ausgaben)
  • Finanzplan (alle geplanten Einnahmen) mit Angaben über Eigenleistungen, Einnahmen, beantragte Zuschüsse bei anderen Förderinstitutionen
  • Anträge können per Post oder per e-mail gestellt werden.



Projektberichte und Abrechnungen


Als unabhängige Non-Profit-Organisation ist Umverteilen! steuerbefreit und muss über die Verwendung der Mittel gegenüber den Finanzbehörden Rechenschaft ablegen. Daher muss jedes geförderte Projekt die erhaltenen Mittel gegenüber der Stiftung mit einem ausführlichen Bericht sowie einer Finanzabrechnung einschließlich der entsprechenden Ausgabenbelege abrechnen. Die Abrechnung soll den Grundsätzen der Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit folgen. Die Stiftung behält sich vor, ihre Förderzusage bei falschen oder unvollständigen Angaben zurückzuziehen.

Für Fragen zur Antragstellung und Projektabrechnung ist im Stiftungsbüro Silvia Bodemer (siehe Kontakt) zuständig.




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